Inklusion

Maria Fritzsch

LmbsA für Inklusion

Maria Fritzsch ist als verantwortliche Lehrkraft für Inklusion an unserer Schule Ansprechpartnerin für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Sie ist insbesondere verantwortlich für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche.

LRS-Förderkonzept im Schuljahr 2026/27

Inhalte:

  • Jeder Schüler erhält eine LRS-Akte, in der Gutachten, Zwischentests, Entwicklungsstand dokumentiert werden (mit regelmäßiger Kontrolle des Entwicklungsstandes)
  • LRS-Elternabende, v.a. in Klasse 5 (und Klasse 6) nach den Herbstferien
  • Elterngespräche
  • Beratung Nachteilsausgleich in BLF/Abitur
  • Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiterin bei psychischen Schwierigkeiten, Konzentrationsproblemen
  • Flyer LRS für Schüler, Eltern, Lehrer

Klassen 5 bis 7

  • Deutsch/Englisch/2. Fremdsprache: LRS-SuS und andere SuS alle Wochenstunden im Klassenverband

+ jeweils 1 Stunde zusätzlich LRS-Förderunterricht nur für LRS-SuS in der Kleingruppe (Fö LRS 5-7)

Deutsch:

  • wöchentlich eine Stunde Deutsch: intensives Rechtschreib- und Grammatiktraining à regelmäßige Absprachen mit Förderlehrer
  • 2 weitere Wochenstunden: andere Lernbereiche aus Literatur oder Ausdruck
  • gleiche Lehrplaninhalte, aber mehr Zeit und Übung
  • Leistungsüberprüfungen, Zensuren aller Teilbereiche fließen in Gesamtnote Deutsch ein
  • spezielle Lerntechniken und Methoden spielerisch/handlungsorientiert

Englisch/2. Fremdsprache:

  • spezielle Lerntechniken und Methoden
  • 10-Minuten-Vokabeltrainingsmethode
  • regelmäßige HA (Unterstützung von Eltern)
  • spielerisch/handlungsorientiert
  • Einsatz von Lernsoftware
  • Hefter (Unterstützung Eltern)

Förder- und Stützmaßnahmen bzw. Hilfen im Fachunterricht:

  • Verständnis
  • Sitzplatz vorn
  • generell längere Arbeitszeit (auch in Leistungsüberprüfungen)
  • größere, serifenlose Schrift, Zeilenabstand, kein Blocksatz
  • Lernpartner / Lernpartnerin (v.a. bei versäumtem Unterrichtsstoff)
  • Schriftliche Zusammenfassungen als Handout/Kopie/abfotografieren von Tafelbildern (wichtiger Lernstoff) bei Bedarf
  • Verwendung eines Laptops (bei Bedarf)
  • Zulassung von Hilfsmitteln, z.B. digitale Wörterbücher

Leistungsbewertung und Zensierung

  • Rechtschreibfehler sind keine Fachfehler
  • Gelegenheiten für mehr mündliche Leistungsüberprüfungen
  • Mündliche Leistungsüberprüfungen können (Teile von) schriftliche(n) Leistungsüber-prüfungen ersetzen
  • Aufgabenstellungen für Leistungsüberprüfungen ggf. vorlesen
  • Druckschrift erlauben
  • nicht lesbare Aufzeichnungen unmittelbar im Anschluss an Leistungsüberprüfung vorlesen lassen, um Punktbewertung zu ermöglichen

Notenschutz

= Zensurenaussetzung der Rechtschreibleistungen in Deutsch / Fremdsprachen

  • Lehrkräfte können die Beantragung des Notenschutzes empfehlen oder Eltern beantragen diesen selbst.
  • Die Zensurenaussetzung der Rechtschreibleistungen wird durch die Klassenkonferenz in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Begründete Ausnahmefällen sind:

  • Die Rechtschreibleistungen in Deutsch / Fremdsprache sind trotz deutlicher Anstrengungen über einen längeren Zeitraum ungenügend (5) oder mangelhaft (6).
  • Die LRS-Feststellung erfolgte erst in Klasse 4 oder später und der Schüler /die Schülerin hatte bis dahin keine fachgerechte LRS-Förderung.
  • Der Schüler/die Schülerin hat aufgrund seiner Misserfolgserlebnisse bereits vom Arzt oder Kinder-/Schulpsychologen festgestellte psychosomatische Ausfallerscheinungen (z.B. Schulangst, Bauchschmerzen, massive Schlafstörungen, Einnässen).
  • Notenschutz ist immer zeitlich befristet, max. für 6 Monate bis ein Jahr.
  • Die Erteilung des Notenschutzes ist an speziellen Förderunterricht (auch außerschulisch) und/oder Hilfs- und Stützmaßnahmen im Regelunterricht gebunden.
  • Notenschutz sollte nicht generell gelten. Das Leistungsvermögen jedes Kindes muss individuell betrachtet werden. Ist der Notenschutz wirklich notwendig?

Förder- und Stützmaßnahmen bzw. Hilfen für Zuhause:

  • Schwächen akzeptieren und Stärken des Kindes sehen
  • bei Lernarbeit sinnvoll unterstützen (Arbeitsmittel / Hefter / Vokabeltraining)
  • fördern, aber nicht überfordern!
  • Kontrolle des Hausaufgabenheftes (Wurden HA erledigt?)
  • Aber nicht: Hausaufgaben für das Kind erledigen!
  • leseschwache Lernende: Lesen fördern (10‘ täglich Lieblingslektüre, auch Texte in Fremdsprache)
  • legasthenie-software.de
  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Unterstützungssystemen!