Inhalte:
- Jeder Schüler erhält eine LRS-Akte, in der Gutachten, Zwischentests, Entwicklungsstand dokumentiert werden (mit regelmäßiger Kontrolle des Entwicklungsstandes)
- LRS-Elternabende, v.a. in Klasse 5 (und Klasse 6) nach den Herbstferien
- Elterngespräche
- Beratung Nachteilsausgleich in BLF/Abitur
- Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiterin bei psychischen Schwierigkeiten, Konzentrationsproblemen
- Flyer LRS für Schüler, Eltern, Lehrer
Klassen 5 bis 7
- Deutsch/Englisch/2. Fremdsprache: LRS-SuS und andere SuS alle Wochenstunden im Klassenverband
+ jeweils 1 Stunde zusätzlich LRS-Förderunterricht nur für LRS-SuS in der Kleingruppe (Fö LRS 5-7)
Deutsch:
- wöchentlich eine Stunde Deutsch: intensives Rechtschreib- und Grammatiktraining à regelmäßige Absprachen mit Förderlehrer
- 2 weitere Wochenstunden: andere Lernbereiche aus Literatur oder Ausdruck
- gleiche Lehrplaninhalte, aber mehr Zeit und Übung
- Leistungsüberprüfungen, Zensuren aller Teilbereiche fließen in Gesamtnote Deutsch ein
- spezielle Lerntechniken und Methoden spielerisch/handlungsorientiert
Englisch/2. Fremdsprache:
- spezielle Lerntechniken und Methoden
- 10-Minuten-Vokabeltrainingsmethode
- regelmäßige HA (Unterstützung von Eltern)
- spielerisch/handlungsorientiert
- Einsatz von Lernsoftware
- Hefter (Unterstützung Eltern)
Förder- und Stützmaßnahmen bzw. Hilfen im Fachunterricht:
- Verständnis
- Sitzplatz vorn
- generell längere Arbeitszeit (auch in Leistungsüberprüfungen)
- größere, serifenlose Schrift, Zeilenabstand, kein Blocksatz
- Lernpartner / Lernpartnerin (v.a. bei versäumtem Unterrichtsstoff)
- Schriftliche Zusammenfassungen als Handout/Kopie/abfotografieren von Tafelbildern (wichtiger Lernstoff) bei Bedarf
- Verwendung eines Laptops (bei Bedarf)
- Zulassung von Hilfsmitteln, z.B. digitale Wörterbücher
Leistungsbewertung und Zensierung
- Rechtschreibfehler sind keine Fachfehler
- Gelegenheiten für mehr mündliche Leistungsüberprüfungen
- Mündliche Leistungsüberprüfungen können (Teile von) schriftliche(n) Leistungsüber-prüfungen ersetzen
- Aufgabenstellungen für Leistungsüberprüfungen ggf. vorlesen
- Druckschrift erlauben
- nicht lesbare Aufzeichnungen unmittelbar im Anschluss an Leistungsüberprüfung vorlesen lassen, um Punktbewertung zu ermöglichen
Notenschutz
= Zensurenaussetzung der Rechtschreibleistungen in Deutsch / Fremdsprachen
- Lehrkräfte können die Beantragung des Notenschutzes empfehlen oder Eltern beantragen diesen selbst.
- Die Zensurenaussetzung der Rechtschreibleistungen wird durch die Klassenkonferenz in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
Begründete Ausnahmefällen sind:
- Die Rechtschreibleistungen in Deutsch / Fremdsprache sind trotz deutlicher Anstrengungen über einen längeren Zeitraum ungenügend (5) oder mangelhaft (6).
- Die LRS-Feststellung erfolgte erst in Klasse 4 oder später und der Schüler /die Schülerin hatte bis dahin keine fachgerechte LRS-Förderung.
- Der Schüler/die Schülerin hat aufgrund seiner Misserfolgserlebnisse bereits vom Arzt oder Kinder-/Schulpsychologen festgestellte psychosomatische Ausfallerscheinungen (z.B. Schulangst, Bauchschmerzen, massive Schlafstörungen, Einnässen).
- Notenschutz ist immer zeitlich befristet, max. für 6 Monate bis ein Jahr.
- Die Erteilung des Notenschutzes ist an speziellen Förderunterricht (auch außerschulisch) und/oder Hilfs- und Stützmaßnahmen im Regelunterricht gebunden.
- Notenschutz sollte nicht generell gelten. Das Leistungsvermögen jedes Kindes muss individuell betrachtet werden. Ist der Notenschutz wirklich notwendig?
Förder- und Stützmaßnahmen bzw. Hilfen für Zuhause:
- Schwächen akzeptieren und Stärken des Kindes sehen
- bei Lernarbeit sinnvoll unterstützen (Arbeitsmittel / Hefter / Vokabeltraining)
- fördern, aber nicht überfordern!
- Kontrolle des Hausaufgabenheftes (Wurden HA erledigt?)
- Aber nicht: Hausaufgaben für das Kind erledigen!
- leseschwache Lernende: Lesen fördern (10‘ täglich Lieblingslektüre, auch Texte in Fremdsprache)
- legasthenie-software.de
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Unterstützungssystemen!